Teilnahmeregeln mit Auslosungsbestimmungen
des VR Gewinnsparvereins Bayern

§ 1 Teilnahme
Am Gewinnsparen des VR Gewinnsparvereins Bayern eV kann jeder teilnehmen, der mindestens ein Los erwirbt. Eine Teilnahme Minderjähriger ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4, Absatz 3 „Glücksspielstaatsvertrag GlüStV 2021“) untersagt. Die Teilnahme am Gewinnsparen kann vor Abbuchung des Einsatzes jederzeit beendet werden. Der Losinhaber im Sinne des „Glücksspielstaatsvertrages 2021“ (im Weiteren „GlüStV“ genannt) ist ausschließlich der Beitragszahler. Zuständig für die Lotteriegenehmigung ist die Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg.

§ 2 Rechte der Teilnehmer
Jeder Teilnehmer ist berechtigt, sich mit einem oder mehreren Losen zu beteiligen. Für jedes Gewinnsparlos sind monatlich 5 Euro zu entrichten. Davon gelten 4 Euro als Sparbeitrag und 1 Euro als Spielbeitrag. Die Anzahl der Lose je Teilnehmer ist auf 1000 Lose beschränkt.

§ 3 Sparbeitrag, Reinertrag
Der vom Teilnehmer geleistete Sparbeitrag, das sind vier Euro je Los, verbleibt bei der Kreditgenossenschaft, bei der die Gewinnsparlose erworben wurden. Vom Spielkapital (siehe §7 der Teilnahmeregeln) sind nach dem „GlüStV 2021“ mindestens 25 % als Reinertrag für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden.

§ 4 Loserwerb
Gewinnsparlose können bei Kreditgenossenschaften, soweit sie beim Genossenschaftsverband Bayern e.V., München, Mitglied sind (im Weiteren „Kreditgenossenschaften“ genannt) und sonstigen vom Vorstand genehmigten Stellen erworben werden.

§ 5 Sparjahr
Sparjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6 Verzinsung der Sparbeiträge
Eine Verzinsung der Sparbeiträge durch die Kreditgenossenschaft, bei der die Gewinnsparlose erworben wurden, findet statt. Die Zinsen werden dem Spielkapital zugeführt.

§ 7 Auslosung und Spielkapital
Zur Auslosung kommt das jeweils vorhandene Spielkapital. Dieses wird gebildet aus den Spielbeiträgen der Teilnehmer, das ist ein Euro je Los, zuzüglich der von den Kreditgenossenschaften abzuführenden Zinsen gemäß § 6 dieser Teilnahmeregeln. 16 2/3 % Lotteriesteuer, 25 % Reinertrag sowie Aufwendungen für Sachmittel und Personal in angemessener Höhe kommen in Abzug. Jeden Monat finden öffentliche Auslosungen statt.

§ 8 Teilnahme an der Auslosung
An den monatlichen Auslosungen nehmen alle Lose teil, für die der festgelegte Gesamtlospreis (Spar- und Spielbeitrag) rechtzeitig geleistet wurde. Für rechtzeitige Meldung der teilnahmeberechtigten Lose hat die Kreditgenossenschaft Sorge zu tragen.

§ 9 Gewinnplan
Der Gewinnplan wird vom Vorstand jährlich festgelegt und für alle Auslosungen entsprechend aufgestellt. Der Gewinnplan bedarf der Zustimmung des Beirates. Der Gewinnplan ist im Internet unter: www.gewinnsparen-bayern.de veröffentlicht.

§ 10 Bekanntgabe der Auslosungstermine
Die vom Vorstand im Einvernehmen mit der Rechenzentrale und unter Berücksichtigung der Sperrzeiten festzusetzenden Auslosungstermine werden im Internet unter: www.gewinnsparen-bayern.de veröffentlicht.

§ 11 Beendigung der Teilnahme
Mit der Kündigung der Lose erlöschen alle Ansprüche des Teilnehmers an das Spielkapital. Über den Sparbeitrag kann im folgenden Monat verfügt werden.

§ 12 Bekanntgabe der Gewinnnummern
Den Kreditgenossenschaften werden die Gewinnnummern nach jeder Ziehung zeitnah durch Ziehungslisten bekannt gegeben. Die Ziehungslisten werden im Internet unter: www.gewinnsparen-bayern.de veröffentlicht und sind in den Geschäftslokalen der Kreditgenossenschaften einsehbar.

§ 13 Auszahlung der Gewinne
Die Auszahlung der Gewinne erfolgt in Vertretung des Gewinnsparvereins durch die Kreditgenossenschaft. Sachpreisgewinne werden ausschließlich an den Losinhaber (das ist der Beitragszahler siehe § 1) übergeben. Eine Barabgeltung von Sachpreisgewinnen ist ausgeschlossen. Gewinne, die innerhalb eines halben Jahres nach der Auslosung nicht abgeholt sind, verfallen zugunsten des Reinertrags und werden dem Reinertrag zugeführt.

§ 14 Mehrfachgewinne 
Mehrfachgewinne einzelner Lose sind nicht möglich. Sollte ein Los über die Endziffernziehungen mehrfach gewonnen haben, so kommt nur der jeweils höchste Gewinnbetrag zur Auszahlung.

§ 15 Abtretung und Verpfändung der Ansprüche
Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des Teilnehmers an den Gewinnsparverein ist ausgeschlossen.

§ 16 Bereitstellung des Sparguthabens
Das Sparkapital wird bei der jeweiligen Genossenschaftsbank zunächst als unverzinsliches Guthaben gehalten und dem Gewinnsparer je nach Lostyp monatlich oder Anfang Dezember auf dem vom Gewinnsparer angegebenen Konto wieder gutgeschrieben. Beim Geschenkjahreslos erfolgt die Gutschrift des Gewinnsparguthabens nach Teilnahme an zwölf Auslosungen.

§ 17 Sorgfaltspflichten
Der VR Gewinnsparverein Bayern eV ist verpflichtet, die ihm nach der Satzung, den Teilnahmeregeln und den Auslosungsbestimmungen obliegenden Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Die Haftung gegenüber Mitgliedern, Teilnehmern und Dritten – auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Als Erfüllungsgehilfen gelten die Kreditgenossenschaften.

§ 18 Informationspflichten
Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung sind beim VR Gewinnsparverein Bayern eV und u.a. bei dem Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin, bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Maarweg 149-161, 50825 Köln sowie im Internet unter: www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de, www.bmgs.de oder www.bzga.de erhältlich. Die Gewinnwahrscheinlichkeit errechnet sich monatlich aus der Anzahl der insgesamt teilnehmenden Lose dividiert durch die Anzahl der Hauptgewinne; das Verlustrisiko beträgt maximal 20 % des monatlichen Gesamtlospreises, das ist der Spielbeitrag von einem Euro. Eine Aufstellung über die Gewinnwahrscheinlichkeit und das Verlustrisiko ist im Internet unter: www.gewinnsparen-bayern.de/ gewinnsparen/informationen veröffentlicht.

§ 19 Schlussbestimmungen
Bei Beschwerden zum Lotterievertrag wenden Sie sich an den VR Gewinnsparverein Bayern eV oder an die zuständige Lotterieaufsichtsbehörde. Bei Beschwerden gegenüber der Bank wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn oder an den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Kundenbeschwerdestelle, Schellingstraße 4, 10785 Berlin (Tel. 030/20211639). Gerichtsstand für alle sich aus der Teilnahme ergeben- den Streitigkeiten ist das für den Sitz des Gewinnsparvereins zuständige Amtsgericht. Vertragsunterlagen und Informationen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Diese Teilnahmeregeln treten am 27.06.2023 in Kraft. Änderungen bleiben vorbehalten. Sie werden für die Teilnehmer verbindlich, sobald sie vom Vorstand und Beirat beschlossen sind.

Sinzing, den 27.06.2023

VR Gewinnsparverein Bayern eV
Am Reitfeld 7
93161 Sinzing

www.gewinnsparen-bayern.de
info(at)gewinnsparen-bayern.de
Tel.: 09 41 / 46 39 06 -0

Vereinsregister: AG München NR. 4972

Hinweise:
Die Teilnahme am Gewinnsparen ist für Minderjährige unzulässig. Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe finden Sie unter: www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de

Nach oben